Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwälte Discher in Werl

Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Der Bereich des Versicherungsrechts ist ein unselbständiger Teil der Bürgerlichen Gesetzbuches und der Bestimmungen des Handelsrechts. Es regelt die Rechtbeziehung zwischen Unternehmen und Privatpersonen einerseits sowie Versicherungsgesellschaften andererseits.

Die Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher vertritt auf diesem Rechtsgebiet sowohl Unternehmen und Privatpersonen, als auch Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit sämtlichen versicherungsrechtlichen Rechtsfragen.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl den außergerichtlichen Bereich, als auch die Interessenvertretung im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen vor allen Amts-, Land- sowie Oberlandesgerichten. Zielsetzung ist hierbei stets die erfolgreiche Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen unserer Mandantschaft. Neben der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen, gehört auch die Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit. Einer der Schwerpunkte liegt hierbei auch in der Abwicklung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen sowie sonstigen Forderungen aus Versicherungsfällen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Vertretung von Mandanten im Rahmen von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und der sich im diesem Zuge ergebenden Problemfelder und Ansprüche.

Frau Rechtsanwältin Sonja Discher verfügt über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Durch ihre zusätzliche Tätigkeit für Versicherungsgesellschaften in dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist ihr die Sichtweise der Versicherungen bestens bekannt. Sie weiß, worauf es im Zuge geltend gemachter Ansprüche der Versicherungsnehmer ankommt. Aufgrund dieser besonderen praktischen und theoretischen Erfahrungen ist Frau Rechtsanwältin Sonja Discher in der Lage, Mandanten gezielt und interessengerecht zu vertreten.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts berät die Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher Unternehmen aller Branchen, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer(innen), Betriebsräte und Personalräte auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl den außergerichtlichen Bereich, als auch die Interessenvertretung im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Zielsetzung ist hierbei neben der ergebnisorientierten Problemlösung stets die erfolgreiche Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen unserer Mandantschaft. Hierbei steht für uns besonders die kontinuierliche und persönliche Betreuung der Mandanten von Anbeginn bis zum Abschluss des Mandats im Vordergrund. Aufgrund der zunehmenden Komplexibilität und der sich ständig entwickelnden Rechtsprechung hat gerade in den letzten Jahren die Gestaltungen, Optimierung und stetige Aktualisierung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen (z.B. Verträge über Dienstfahrzeuge, Arbeitszeitkonten sowie Abwicklungsregelungen) an Bedeutung gewonnen. Dies gehört ebenso zu unseren täglichen Aufgaben wie die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen im zunehmenden Problembereich der „Scheinselbständigkeit“ beim Einsatz von freien Mitarbeitern, Handelsvertretern, Leiharbeitnehmern und dem Abschluss von Werkverträgen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwalt Discher über spezielle Fachkenntnisse und eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Neben der anwaltlichen Beteiligung an richterlichen Grundsatzentscheidungen vor dem Bundesarbeitsgericht ist dieser als Autor und Dozent im Bereich des Arbeitsrechts tätig und führt Schulungen sowie Seminare zu arbeitsrechtlichen Problemkreisen in Unternehmen durch.

Handels- & Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst vornehmlich die Bereiche des Handels- und Gesellschafts- sowie Wettbewerbsrechts. Ergänzt wird dieses Rechtsgebiet durch das Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht sowie die interdisziplinären Überschneidungen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie dem gewerblichen Mietrecht. Bedeutung erlangt auch zunehmend die Regelung der Unternehmensnachfolge und die hiermit einhergehenden familien- und erbrechtlichen Regelungen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher ist hierbei für national und international operierende Unternehmen sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich vor sämtlichen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten tätig. Zur außergerichtlichen Tätigkeit gehört neben der Beratung und schriftlichen Korrespondenz auch die persönliche Unterstützung und Begleitung der Mandanten zu Vertragsgesprächen und Verhandlungen im In- und Ausland.

Einer der Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher besteht darin, so früh wie möglich Rechtsprobleme zu erkennen und hiermit verbundene juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Bereich dieser präventive Rechtsberatung hat in den letzten Jahren insbesondere die Gestaltungen, Optimierung und stetige Aktualisierung von Verträgen und Allgemeinen Vertragsbedingungen an Bedeutung gewonnen. Hiermit einhergehend ist die permanente Überwachung und Überprüfung der aktuellen Rechtsprechung im Wirtschaftsrecht unerlässlich.

Neben der zielorientierten Problemlösung geht es der Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher um die erfolgreiche Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen der Mandantschaft unter Berücksichtigung der verschiedenen zum Handels- & Gesellschaftsrecht gehörenden Rechtsgebiete. Hierzu ist es unerlässlich, sich mit der individuellen Situation und den betrieblichen Besonderheiten unserer Mandanten auseinanderzusetzen. Gerade vor diesem Hintergrund ist die persönliche Betreuung der Mandantschaft vom Anbeginn bis zum Abschluss des Mandats zwingend erforderlich.

Rechtsanwalt Ulrich Discher ist seit 1998 als Rechtsanwalt im Bereich des Wirtschaftsrechts national und international tätig. Durch die Ausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit in Kreditinstituten sowie die langfristige Betreuung und Vertretung von Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen ist ihm die unternehmerische Betrachtungs- und Denkweise bekannt. Vor diesem Hintergrund können nicht nur die rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen Aspekte im Rahmen der Mandatsbearbeitung berücksichtigt und umgesetzt werden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Ulrich Discher zudem über spezielle Fachkenntnisse in den angrenzenden Rechtsbereichen des Arbeits- und Wirtschaftsstrafrechts. Durch die enge Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern können der Mandantschaft umfangreiche Lösung unter Einbeziehung der regelmäßig tangierten steuerlichen Problemkreise angeboten werden.

Strafrecht

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Rechtsnormen, die sich mit verbotenen Verhaltensweisen und deren Sanktionierung durch den Staat befassen. Neben dem Strafgesetzbuch gehören hierzu auch zahlreiche Nebengesetze und die Strafprozessordnung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher ist auf diesem Rechtsgebiet vornehmlich im Bereich des nationalen und internationalen Wirtschafts-, Umwelt- und Steuerstrafrechts tätig, ferner im Zusammenhang mit Straftatbeständen im Arbeits- und Sozialrecht. Ergänzt wird diese Tätigkeit durch das Verkehrsstrafrecht einschließlich der Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Neben der Vertretung und Verteidigung im Rahmen bereits eingeleiteter Ermittlungsverfahren gehört die präventive Beratung und Vermeidung einer strafrechtlicher und ordnungsbehördlichen Verfolgung zu einer der wesentlichen Tätigkeiten unseres Hauses. Ebenso ist die Betreuung und Verteidigung der Mandantschaft im Rahmen von Hauptverhandlungsterminen durch die Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher selbstverständlich.

Herr Rechtsanwalt Ulrich Discher verfügt aufgrund seiner 20-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts sowie dem erfolgreich abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht über besondere Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet. Durch die weiteren Schwerpunkte im Bereich des Wirtschafts- und Arbeitsrechts sind ihm die den Verfahren zugrunde liegenden Hintergründen und Umstände bekannt. Hierdurch ist eine noch gezieltere und erfolgreiche Verteidigung und Vertretung der Mandantschaft möglich.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst die Bereiche der Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrszivilrechts.

In diesem Zuge vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher Unternehmen und Privatpersonen im Zuge von nationalen und internationalen Ordnungswidrigkeiten im verkehrsrechtlichen Bereich. Die Vertretung umfasst hier nicht nur die vorbeugende Beratung, sondern zugleich die Verteidigung und Begleitung der Mandantschaft im Vorverfahren und einem etwaigen gerichtlichen Verfahren, ferner die Vertretung in Hauptverhandlungsterminen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Besonderheiten und Fehler polizeilicher Messverfahren unter Berücksichtigung der technischen Begebenheiten und der jeweils aktuellen Rechtsprechung hierzu gerichtet. Nur wer die Funktionsabläufe der Messverfahren und Urteile hierzu kennt, ist in der Lage die Fehler zu entdecken. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten zahlreicher von uns vertretenen Speditionen.

Im Bereich der Verkehrszivilrechts vertritt der Rechtsanwaltskanzlei Discher & Discher Unternehmen, Privatpersonen und Versicherungsgesellschaften im Zuge der Abwicklung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl den außergerichtlichen Bereich, als auch die Interessenvertretung im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzung vor allen Amts-, Land- sowie Oberlandesgerichten. Zielsetzung ist hierbei stets die erfolgreiche Wahrnehmung und zügige Durchsetzung der Interessen unserer Mandantschaft.

Die Rechtsanwälte Discher verfügen auf diesem Rechtsgebiet über eine jahrelange Berufserfahrung. Die stetige Kontrolle der aktuellen Rechtsprechung ermöglicht es, die Mandantschaft über die Erfolgsaussichten der Vorgehensweise zu beraten und die Interessenvertretung hierauf auszurichten.

Urheber- und Medienrecht

Steuerberatung

Der Bereich des Urheberrechts umfasst das subjektive und absolute Recht des geistigen Eigentums. Dies betrifft nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) alle von dem Urheber geschaffenen Werke, seien es Erfindungen im privaten und unternehmerischen Bereich, literarische Werke, Musikstücke oder Werke der bildenden Künste, insbesondere Fotografien und Kunstwerke. Das Urheberrecht schützt hierbei nicht nur das persönliche Recht des Urhebers an dem Werk, sondern dient zugleich auch der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen. Im Zusammenhang mit diesem Rechtsgebiet stehen auch Fragen und Problemkreise des „Know-Hows“, des Wettbewerbsrechts (UWG), des Markenrechts sowie der Lizenzrechte.

Unsere Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet umfasst die Beratung, Gestaltung von Verträgen, insbesondere betreffend der Übertragung und Nutzung von Lizenzrechten, sowie die außergerichtliche Korrespondenz in Form von Abmahnungen sowie Verpflichtungs- und Unterlassungserklärungen und schließlich die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche für Privatpersonen und Unternehmen.

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei liegt hierbei im Bereich des Kunstrechts. Die Rechtsanwälte Discher & Discher vertreten seit 2002 national und international tätige Galerien, Kunsthäuser, Agenturen und Künstler in sämtlichen Fragen des Urheber- und Wettbewerbsrechts. Durch eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen konnten wir insoweit an maßgeblichen Grundsatzentscheidungen der Rechtsprechung in dem Bereich Kunstrechts und Kunsthandels mitwirken und verfügen insoweit über besondere Kenntnisse auf diesem Gebiet.

Das Medienrecht umfasst insbesondere die Rechte von Privatpersonen und Unternehmen im Zusammenhang mit Darstellungen und Berichterstattungen in den Medien jeglicher Art, insbesondere Film-, Fernsehen und Presse. Hierbei geht es insbesondere nicht nur um Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der hiermit verbundenen Reputation von Privatpersonen, sondern auch um die Darstellung und Berichterstattung zu Unternehmen in der Öffentlichkeit. Unsere Tätigkeit erstreckt sich hierbei nicht nur auf die Beratung unserer Mandanten, sondern auch deren außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Dies betrifft insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen auf Widerruf, Unterlassung, Gegendarstellung sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Kontakt

Discher & Discher
An Luigs Weiden 13b
59457 Werl


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